R 0021/11 (Relevanter Antrag nicht entschieden/BAYER) of 15.6.2012

European Case Law Identifier: ECLI:EP:BA:2012:R002111.20120615
Datum der Entscheidung: 15 Juni 2012
Aktenzeichen: R 0021/11
Antrag auf Überprüfung von: T 0584/09
Anmeldenummer: 95106925.1
IPC-Klasse: A01N 61/00
Verfahrenssprache: DE
Verteilung: B
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Text der Entscheidung in DE (PDF, 198 KB)
Alle Dokumente zum Beschwerdeverfahren finden Sie im Register
Bibliografische Daten verfügbar in: DE
Fassungen: Unpublished
Bezeichnung der Anmeldung: Nicht-systemische Bekämpfung von Parasiten
Name des Anmelders: Bayer Animal Health GmbH
Name des Einsprechenden: Norbrook Laboratories Ltd
Kammer: EBA
Leitsatz: -
Relevante Rechtsnormen:
European Patent Convention Art 112a(2)(c)
European Patent Convention Art 112a(2)(d)
European Patent Convention Art 112a(6)
European Patent Convention Art 113(1)
European Patent Convention R 104(b)
European Patent Convention R 106
European Patent Convention R 108(3)
European Patent Convention R 110
Schlagwörter: Antrag auf Zulassung neuer Beweismittel im Beschwerdeverfahren nicht entschieden und Antrag für die Entscheidung relevant (bejaht)
'Relevant' in Regel 104 b) EPÜ bedeutet geeignet, zu einem anderen Ergebnis des Beschwerdeverfahrens zu führen
Ein Einwand nach Regel 106 EPÜ muss ausdrücklich (expressis verbis) erhoben werden; ein Antrag auf Zurückverweisung, auf Vertagung oder auf schriftliche Fortsetzung des Verfahrens gilt nicht als solcher Einwand
Die Ersetzung von Beschwerdekammermitgliedern, die an der aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt haben, liegt im Ermessen der Großen Beschwerdekammer, die dieses Ermessen unter Berücksichtigung des Sachverhalts gerecht und verhältnismäßig ausübt
Die Gebühr für den Überprüfungsantrag ist zurückzuerstatten, wenn das Verfahren vor der Beschwerdekammer wiedereröffnet wird, auch wenn weitere, im Überprüfungsantrag vom Antragsteller formulierte Anträge (hier: Ersetzung von Beschwerdekammermitgliedern) keinen Erfolg haben und damit den Anträgen des Antragstellers insgesamt nur teilweise stattgegeben wird
Orientierungssatz:

-

Angeführte Entscheidungen:
R 0001/08
R 0002/08
R 0004/08
R 0013/09
R 0003/10
R 0014/10
T 1028/96
Anführungen in anderen Entscheidungen:
R 0012/12
R 0002/13
R 0003/15
R 0005/16
R 0005/17
T 0584/09
T 0379/10
T 0285/11
T 2475/17

32 references found.

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